Was tun wenn der Rauchmelder piepst?

20. Februar 2018

Was tun wenn der Rauchmelder piepst?

Seit 01. Januar dieses Jahres sind in allen Wohnungen in Bayern, egal ob Neu- oder Altbau, Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, vorgeschrieben.

Was tun, wenn der Rauchmelder auslöst?

Als erstes sollte man feststellen, warum der Rauchmelder piepst.

Bei den „Tonarten“ von Rauchwarnmeldern muss man mehrere Töne unterscheiden:

Warnung Batteriespannung:

Die Rauchwarnmelder informieren in der Regel zum Ende der Batteriespannung in den letzten 30 Tagen alle 60 Sekunden mit einem kurzen Ton („Piep“). Ein Eingreifen der Feuerwehr ist hier nicht erforderlich. Vielmehr wird dadurch der Benutzer darauf hingewiesen, die Batterie zu erneuern.

Batteriespannung zu Ende:

Im Normalfall informiert der Rauchwarnmelder mit einem „letzten“ Alarmierungston den Benutzer darüber, dass JETZT die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Dieser Alarmierungston verstummt aber nach kurzer Zeit von alleine. Spätestens dann muss eine neue Batterie eingesetzt oder der Rauchmelder erneuert werden.

Daueralarm:

Hierbei muss man davon ausgehen, dass „Rauch“ zu einer Auslösung des Rauchwarnmelders geführt hat. Solange durch den Rauchwarnmelder Rauch erkannt wird, warnt dieser auch.

Neben einer „Riechprobe“ (nach Brandgeruch) sollte man auch schauen, ob man Rauch erkennen kann, und der Ursache auf den Grund gehen. Im Zweifelsfall die Feuerwehr über Notruf 112 verständigen.

Was tun, wenn der Rauchmelder beim Nachbarn piepst und dort keiner reagiert?

Auch hier sollte man erstmal hören welcher Signalton durch den Rauchmelder erzeugt wird. Wenn es „nur“ der Warnton ist, der auf eine niedrigere Batteriespannung hinweist, ist nichts weiter zu veranlassen. Der Nachbar muss nach seiner Rückkehr die Batterie erneuern.

Sollte es sich um einen Daueralarmton handeln und niemand öffnet auch auf Klingeln und Klopfen, sollte über Notruf 112 die Feuerwehr verständigt werden. Diese wird dann weitere Erkundungen vornehmen. Auch wenn niemand zu Hause ist, kann es jederzeit zu einem (Schwel-)Brand gekommen sein, der leicht zu einem größeren Feuer werden könnte.

Bei einem piependen Rauchmelder sollte man deshalb immer von einem echten Alarm ausgehen.

Bitte beachten Sie:

Heimrauchmelder sind dazu da, Personen im gefährdeten Bereich frühzeitig auf eine Rauchentwicklung und damit auf einen möglichen Entstehungsbrand hinzuweisen, vor allem  auch, um schlafende Bewohner zu wecken. Oftmals wohnen aber heutzutage alte oder demente Menschen allein, vergessen Essen auf dem Herd oder das eingeschaltete Bügeleisen und registrieren den Alarm dann nicht. Nehmen Sie deshalb bitte den Warnton aus der Nachbarwohnung stets ernst, gehen Sie davon aus, dass jemand darin in Gefahr sein könnte.

Ein schönes Beispiel, wie dadurch ein Brandschaden verhindert werden konnte, gab es Ende Januar in der Marktgemeinde Eckental: Die Nachbarn hatten bemerkt, dass ein Rauchmelder in der Nachbarwohnung ausgelöst hatte, und die Feuerwehr alarmiert. Durch diese wurde zunächst von außen die Wohnung im 2. Obergeschoss mit der Drehleiter kontrolliert. Nachdem dadurch aber nicht alle Zimmer eingesehen werden konnten, wurde entschieden, die Wohnungstüre zu öffnen und die Wohnung zu kontrollieren. Es konnte eine leichte Rauchentwicklung aus einer Waschmaschine festgestellt werden, die daraufhin durch die Feuerwehr ins Freie verbracht und weiter kontrolliert wurde.

Kostenfrage:

Der Feuerwehreinsatz selbst ist kostenfrei, da er zur Pflichtaufgabe einer Gemeinde im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes gehört.

Fazit: Wenn ein Rauchmelder einen Alarm auslöst und man nicht zweifelsfrei klären kann, weshalb der Melder ausgelöst hat, ist es stets ratsam, die Feuerwehr über Notruf 112 zu rufen, bevor man selbst die Sachlage eventuell falsch interpretiert und es nachher zu einem Schadenfeuer kommt, das viel früher hätte erkannt werden können. Kosten für den Feuerwehreinsatz kommen weder auf den Mitteiler noch auf den Wohnungseigentümer noch auf den Mieter zu.